Das Rechtsgebiet Schadenersatz Recht dient der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, d.h. wenn Sie, z.B. nach einem Unfall Schadenersatz fordern möchten.

Schadenersatz Rechtsschutz

Was ist versichert? Was nicht?

Die Leistungsart Schadenersatz Rechtsschutz dient der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, d.h. wenn Sie, z.B. nach einem Unfall Schadenersatz fordern möchten. Schadenersatzanspruch aus Verträgen ist nicht Bestandteil dieser Leistungsart, sondern des Vertragsrechtsschutz.

Wenn man aber Schadenersatzforderungen an Sie richtet, so ist nicht Bestandteil einer Rechtsschutzversicherung. Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen an Sie ist Aufgabe der privaten Haftpflichtversicherung oder der Kfz-Versicherung im Verkehrsbereich.

Das Rechtsgebiet Schadenersatz Rechtsschutz kann für den Verkehrsbereich über den Verkehrsrechtsschutz und für den Nicht-Verkehrsbereich über den Privat Rechtsschutz abgeschlossen werden.