Der Verkehrrechtsschutz enthält folgende Rechtsgebiete: Schadenersatz, Vertragsrecht, Steuerrecht, Verwaltungsrecht, Ordnungswidrigkeiten Recht, Strafrecht.

Verkehrs­rechtsschutz

Unter 60 € im Jahr

Wenn Sie motorisierte Fahrzeuge besitzen oder motorisierte Fahrzeuge bewegen, die Ihnen nicht gehören, benötigen Sie einen Verkehrs­rechtsschutz bzw. Fahrer RS. Umgekehrt bedeutet das, dass Sie als Fußgäner, Radfahrer usw. und auch als Fahrgast in öffentlichen Verkehrs­mitteln (ÖPNV), z.B. Bahn, Bus keinen Verkehrs­rechtsschutz abschließen brauchen, wenn Sie bereits einen Privat RS haben.

Sollten Sie aber beabsichtigen, "nur" einen Verkehrs­rechtsschutz zu nutzen, so sind Sie als Fußgäner, Radfahrer usw. und auch als Fahrgast im ÖPNV zusätzlich versichert. Ein Verkehrs­rechtsschutz wird bereits für unter 60 € pro Jahr angeboten.

In einem Verkehrsrechtsschutz sind verschiedene Rechtsgebiete (auch Leistungsarten genannt) versichert:

  • Schadenersatz, z.B. wenn nach einem Unfall Schadenersatz­ansprüche an den Unfallgegner gestellt werden, dann steht auf der Gegenseite immer eine Kfz-Haftpflicht­versicherung, weil diese eine Pflicht­versicherung ist. Die Kfz-Haftpflicht­versicherung versucht immer die Schadenersatz­ansprüche abzuwehren, ggf. auch durch ein Gerichts­verfahren. Wenn die Ansprüche dann berechtigt sind, zahlt die Kfz-Haftpflicht­versicherung.

    Die Rechtsschutzversicherung steht also auf der Seite des Geschädigten, während die Kfz-Haftpflicht­versicherung auf Seiten des Schädigers steht.
  • Vertragsrecht, z.B. ein Rechtssstreit um einen Kaufvertrag für ein Fahrzeug oder einen Reparaturvertrag,
  • Ordnungswidrigkeiten, z.B. wenn ein Vorschriftenverstoß vorgeworfen wird,
  • Verwaltungsrecht, z.B. wenn es um Führerscheinentzug geht,
  • Strafrecht, z.B. ein Strafverfahren wegen Körper­verletzung bei einem Unfall,
  • Steuerrecht, z.B. wenn es um die Kfz-Steuer geht,
  • ggf. auch
  • Sozialrecht, z.B. wenn die gesetzlichen Unfallversicherung nach einem Unfall nicht zahlen möchte,
  • Opfer Recht ist für eine Nebenklage in einem Strafverfahren.

Ein klassischer Ausschluss vom Versicherungs­schutz sind Halte- und Parkverstöße.

Wenn Sie nur ein Fahrzeug versichern möchten, wählen Sie im nachfolgenden Vergleich "Verkehr nur für Vers.nehmer" und nehmen alle anderen Haken heraus. Wenn Sie mehr als ein Familienfahrzeug haben, wählen Sie bitte "Verkehr Familie (für alle KFZ)":